Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 131/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2619
OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 131/04 (https://dejure.org/2005,2619)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.01.2005 - 6 U 131/04 (https://dejure.org/2005,2619)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Januar 2005 - 6 U 131/04 (https://dejure.org/2005,2619)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2619) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz wegen der Verwendung der Marke "Die Blaue Post" durch ein privates Kurierunternehmen; Überprüfung der Verwechselungsgefahr eines Unternehmens bei einer Ähnlichkeit von verwendeten Markennamen; ...

  • info-it-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 5; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Ziff. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Ziff. 3; ; MarkenG § 15

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 5 § 14 Abs. 2 Nr. 2, 3 § 15
    Kennzeichnungskraft einer Dienstleistungsmarke bei teilweiser Übereinstimmung mit Unternehmenskennzeichen - DIE BLAUE POST

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    MarkenR: Deutsche Post / Blaue Post

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Schwache Kennzeichnungskraft der Wortmarke Post

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Deutschen Post AG hat keinen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen Konkurrenten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 155
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 131/04
    Die Prägung eines Gesamtzeichens durch eines seiner Elemente setzt nach der Rechtsprechung (vgl. z. B. BGH a.a.O. "Springende Raubkatze"; GRUR 02, 626, 628 - "IMS") voraus, dass dieses Element eine selbständig kennzeichnende Stellung hat und in dem Gesamtzeichen nicht derart untergeht oder in den Hintergrund tritt, dass es durch die Einfügung in das Gesamtzeichen seine Eignung verliert, die Erinnerung an das ältere Zeichen wachzurufen.

    Ob bei einem Unternehmenskennzeichen eine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 15 Abs. 2 MarkenG besteht, hängt von der Zeichenähnlichkeit, der Kennzeichnungskraft der geschützten Bezeichnung und der Branchennähe ab, wobei auch diese Gradmesser zueinander in der oben beschriebenen Wechselwirkung stehen (vgl. z. B. BGH GRUR 02, 898 - "de-facto´"; GRUR 02, 626, 629 - "IMS"; GRUR 01, 1161, 1162, "CompuNet - ComNet I"; weitere Nachweise bei Ingerl/Rohnke a.a.O., § 15 Rz 50).

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 131/04
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt zueinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad um so geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Dienstleistungsabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH GRUR 03, 1040 f - "Kinder"; GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809, 811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 98, 387 - "Springende Raubkatze").
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 131/04
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt zueinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad um so geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Dienstleistungsabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH GRUR 03, 1040 f - "Kinder"; GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809, 811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 98, 387 - "Springende Raubkatze").
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 131/04
    Der Klägerin kommen in diesem Zusammenhang auch die Grundsätze der Entscheidung "City-Plus" (GRUR 03, 880 ff) nicht zugute.
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 131/04
    Ob bei einem Unternehmenskennzeichen eine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 15 Abs. 2 MarkenG besteht, hängt von der Zeichenähnlichkeit, der Kennzeichnungskraft der geschützten Bezeichnung und der Branchennähe ab, wobei auch diese Gradmesser zueinander in der oben beschriebenen Wechselwirkung stehen (vgl. z. B. BGH GRUR 02, 898 - "de-facto´"; GRUR 02, 626, 629 - "IMS"; GRUR 01, 1161, 1162, "CompuNet - ComNet I"; weitere Nachweise bei Ingerl/Rohnke a.a.O., § 15 Rz 50).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 131/04
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt zueinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad um so geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Dienstleistungsabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH GRUR 03, 1040 f - "Kinder"; GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809, 811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 98, 387 - "Springende Raubkatze").
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 131/04
    Ob bei einem Unternehmenskennzeichen eine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 15 Abs. 2 MarkenG besteht, hängt von der Zeichenähnlichkeit, der Kennzeichnungskraft der geschützten Bezeichnung und der Branchennähe ab, wobei auch diese Gradmesser zueinander in der oben beschriebenen Wechselwirkung stehen (vgl. z. B. BGH GRUR 02, 898 - "de-facto´"; GRUR 02, 626, 629 - "IMS"; GRUR 01, 1161, 1162, "CompuNet - ComNet I"; weitere Nachweise bei Ingerl/Rohnke a.a.O., § 15 Rz 50).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 131/04
    Die Eintragung der Wortmarke "POST" durch das Deutsche Patent- und Markenamt bewirkt in der Tat, dass im Verletzerstreitverfahren vom Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen, also auch dem Bestehen einer Kennzeichnungskraft der Marke auszugehen ist (vgl. z. B. BGH a.a.O. "Kinder"; WRP 02, 987, 990 - "Festspielhaus" und die umfangreichen Hinweise auf weitere Rechtsprechung bei Ingerl/Rohnke, Markenrecht, 2. Aufl., § 14 Rz.15 ).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 131/04
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt zueinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad um so geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Dienstleistungsabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH GRUR 03, 1040 f - "Kinder"; GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809, 811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 98, 387 - "Springende Raubkatze").
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 308/01

    "Regiopost/Regional Post"; Kennzeichnungskraft einer Marke

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 131/04
    Der Bundesgerichtshof hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision, soweit sie gegen die Abweisung der auf die Klagemarke "Deutsche Post" gestützten Klage gerichtet war, durch Beschluss vom 12.12.2002 (I ZR 308/01) gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO a.F. nicht angenommen, weil die Rechtssache insoweit keine grundsätzliche Bedeutung und die Revision keine Aussicht auf Erfolg habe.
  • OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 42/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: Wortmarke "Regional Post"

  • LG Köln, 01.06.2004 - 33 O 23/04

    Geltendmachung der Verletzung einer Unternehmenskennzeichnung; Verletzung eines

  • OLG Köln, 27.05.2005 - 6 U 196/04

    Feststellung einer gesteigerten Kennzeichnungskraft der Marke "Post";

    Dass der Senat in dem gegen die Bezeichnung "DIE BLAUE POST" gerichteten Verfahren 6 U 131/04, in dem sie sich zur Begründung einer gesteigerten Kennzeichnungskraft ebenfalls auf das auch im vorliegenden Verfahren angeführte demoskopische Gutachten von O. Infratest vom November/Dezember 2002 zur Bekanntheit, Verkehrsdurchsetzung und namentlichen Zuordnung der Bezeichnung "POST" berufen habe, in der inzwischen ergangenen Entscheidung eine gesteigerte Kennzeichnungskraft von "POST" verneint habe, beruhe auf einer unrichtigen Auswertung des Gutachtens.

    Mit dieser Entscheidung hält der Senat an seiner in dem vorangegangenen Verfahren 6 U 131/04 geäußerten Auffassung auch angesichts der an ihr geäußerten Kritik fest.

    Der Senat hat in der bereits erwähnten Entscheidung 6 U 131/04 ("DIE BLAUE POST") angenommen, aufgrund eines in dem Sachverständigengutachten vorgenommenen Bezugsgrößenwechsels bringe das Gutachten zum Ausdruck, dass tatsächlich nur 46, 10 % bzw. 48, 39 % der Befragten das Unternehmen richtig bezeichnet hätten.

  • OLG Zweibrücken, 02.11.2006 - 4 U 140/05

    Wettbewerbs- und Markenrecht: Irreführender Firmenzusatz "Deutschland" bei einem

    Der Senat schließt sich aber insoweit der Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Urteil vom 17. Februar 2005 - 3 U 117/04 - 23. September 2005 - 5 U 178/04 - bei juris) und des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 28. Januar 2005 - 6 U 131/04 - bei juris) an, dass der eingetragenen Wortmarke "Post" allenfalls eine schwache Kennzeichnungskraft zukommt, weil das Wort "Post" bezüglich der hier in Rede stehenden Dienstleistungen (Beförderung von Briefen, Paketen, Päckchen etc.) nur eine rein beschreibende Bedeutung und damit kaum eine Unterscheidungskraft hat.

    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 17. Februar 2005 - aaO -) und das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 28. Januar 2005 - aaO -) haben bezüglich der für die Zeiträume Mai und November/Dezember 2002 eingeholten Umfragegutachten ausgeführt, dass sich aus ihnen zwar ein hoher Bekanntheitsgrad der Klägerin, aber nicht ergibt, dass die Klägerin als Unternehmen eine besondere Kennzeichnungskraft für ihre Dienstleistungen am Markt erlangt hätte.

  • OLG Hamburg, 04.04.2006 - 3 U 10/05

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch: Benutzung von den Begriff "Post"

    Auch das OLG Köln weist zu Recht auf Beispiele aus dem allgemeinen Sprachgebrauch wie "auf dem Postwege versenden" oder "per Luftpost" hin (GRUR-RR 2005, 155, 157 - Die blaue Post).
  • OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch der Deutschen Post AG gegen Post- und

    Auch nehme sie Bezug auf das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 28. Januar 2005 (6 U 131/04), das für "Die Blaue Post" weder in markenrechtlicher noch in unternehmenskennzeichenrechtlicher Hinsicht eine Verwechslungsgefahr angenommen habe.
  • OLG Nürnberg, 17.09.2007 - 3 U 196/07

    Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnung "deutsche City Post"

    Der Senat läßt insoweit die Frage offen, ob der Marke "..." allenfalls - so die Auffassung der Oberlandesgerichte Hamburg (GRUR-RR 2005, 149 - ...), Köln (GRUR-RR 2005, 155 - ...) und Zweibrücken (GRUR-RR 2007, 89 - R.... Deutschland) - schwache Kennzeichnungskraft zukommt, weil das Wort "..." bezüglich der hier gegebenen Dienstleistungen nur eine rein beschreibende Bedeutung und damit kaum Unterscheidungskraft hat.
  • OLG Hamburg, 23.09.2005 - 5 U 178/04

    "Die grüne Post"

    Ferner ist auf die nach Erlass des landgerichtlichen Urteils ergangene Entscheidung "Die blaue Post" des OLG Köln hinzuweisen (GRUR-RR 05, 155 = MD 05, 554).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 20 U 205/05

    Verwechslungsgefahr von Kennzeichnungen mit dem Bestandteil "Post"

    Dass der Zeichenbestandteil "Post" in dem angegriffenen Zeichen als solcher im Ausgangspunkt zumindest auch rein beschreibend für den hier interessierenden Bereich der Brief-, Paket-, Express- und Transportdienstleistungen ist, entspricht einhelliger Auffassung in den bisher hierzu ergangenen Entscheidungen (OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 52 bezüglich des angegriffenen Kennzeichens "Die grüne Post"; ebenso GRUR-RR 2005, 149, 150 bezüglich des Zeichens "TNT Post Deutschland"; OLG Köln GRUR-RR 2005, 155 ff. bezüglich des angegriffenen Kennzeichens "DIE BLAUE POST"; OLG Köln Urteil vom 25.02.2005 - 6 U 42/01 bezüglich des Zeichens "RegioPost"; auch das DPMA geht im Löschungsbeschluss vom 14.12.2005 von dem beschreibenden Charakter des Begriffs Post aus) und ist auch nach Meinung des erkennenden Senats eindeutig.
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 20 U 225/05

    Verwechslungsgefahr von Kennzeichnungen mit dem Bestandteil "Post"

    Dass der Zeichenbestandteil "Post" in dem angegriffenen Zeichen als solcher im Ausgangspunkt zumindest auch rein beschreibend für den hier interessierenden Bereich der Brief-, Paket-, Express- und Transportdienstleistungen ist, entspricht einhelliger Auffassung in den bisher hierzu ergangenen Entscheidungen (OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 52 bezüglich des angegriffenen Kennzeichens "Die grüne Post"; ebenso GRUR-RR 2005, 149, 150 bezüglich des Zeichens "TNT Post Deutschland"; OLG Köln GRUR-RR 2005, 155 ff. bezüglich des angegriffenen Kennzeichens "DIE BLAUE POST"; OLG Köln Urteil vom 25.02.2005 - 6 U 42/01 bezüglich des Zeichens "RegioPost"; auch das DPMA geht im Löschungsbeschluss vom 14.12.2005 von dem beschreibenden Charakter des Begriffs Post aus) und ist auch nach Meinung des erkennenden Senats eindeutig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht